Die private Pflegezusatzversicherung ist in vielen Haushalten im Gespräch. Selbst viele junge Leute machen sich schon jetzt Gedanken über das Alter und die Pflegebedürftigkeit. Vor allem, weil eine Pflegebedürftigkeit nicht nur aufgrund des hohen Lebensalters vieler Menschen entstehen kann, sondern auch aufgrund von Unfällen oder Krankheiten. Die gesetzliche Pflegeversicherung versichert zwar die Versicherten mit einer Grundversicherung, die aber in den meisten Fällen nicht ausreicht. Ein Heimpflegeplatz ist nicht selten doppelt so teuer, wie die monatliche Leistungssumme, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Eine Pflegezusatzversicherung kann diese Versicherungslücke schließen, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde. Entspricht die ausgewählte Pflegezusatzversicherung den Vorgaben von Pflege-Bahr, kann diese sogar staatlich gefördert werden.
Bei einem Pflegefall zählt jeder Cent
Ist erst einmal ein Pflegefall in der Familie eingetreten, wird schnell klar, wie kostenaufwendig die Pflege ist. Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung für die Grundsicherung aufkommt, reichen diese Zahlungen in den seltensten Fällen. Heimplätze sind bedeutend teurer und um die häusliche Pflege perfekt durchführen zu können, müssen häufig noch Umbauarbeiten geleistet werden, die ebenfalls Geld kosten. Wer sich früh genug für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung entschieden hat, hat zumindest nicht mehr so große Finanzierungslücken. Für die Leistungen der Pflegezusatzversicherung braucht der Versicherte oder seine Angehörigen keine Rechnungen legen.
Die monatliche Zahlung wird regelmäßig ausgezahlt und kann dann frei verwendet werden. Wer frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließt, spart zwar an der Beitragshöhe, muss aber auch bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit durchgehend seine Versicherungsbeiträge entrichten, damit der Anspruch auf Leistungszahlung nicht verfällt. Versicherungen, die den Regularien der Pflege-Bahr entsprechen, müssen ihren Mitgliedern eine maximale 3-jährige Ruhephase zubilligen, wenn der Versicherte nachweislich in eine soziale Hilfsbedürftigkeit gekommen ist. Nach diesen maximalen Ruhejahren muss der Versicherungsbeitrag allerdings wie gewohnt weiter entrichtet werden, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Es kann daher durchaus sein, dass viele Versicherte jahrzehntelang Beiträge einzahlen, bevor eine Bedürftigkeit entsteht.
Beitragssteigerungen sind nicht ausgeschlossen
Wer in der heutigen Zeit eine Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte sich auf jeden Fall auf eine zukünftige Beitragssteigerung einstellen und diese mit einplanen. Nur so kann man sicherstellen, dass die Beitragszahlungen bis zum eventuellen Eintreten der Pflegebedürftigkeit sicher bezahlt werden können. Natürlich kann man eine Pflegezusatzversicherung auch erst dann abschließen, wenn die Pflegebedürftigkeit schon eingetreten ist. Dies geht aber nur, wenn die Feststellung der Pflegestufe zwar beantragt ist, aber die gesetzliche Pflegeversicherung noch keine Leistungen bezahlt hat. In diesem Fall muss der Versicherte allerdings mit einer Wartezeit bis zu 5 Jahre rechnen, in der keinerlei Leistungszahlungen erfolgen.
Wer langfristig beabsichtigt seinen Wohnsitz in das außereuropäische Ausland zu verlegen, sollte sich genau erkundigen, ob es überhaupt Sinn macht, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Bei den meisten Anbietern erlischt dann das Versicherungsverhältnis oder es wird in eine Anwartschaft umgewandelt. Damit man seine Pflegezusatzversicherung nicht umsonst abschließt und von der Mitgliedschaft keine Vorteile beim Eintreten einer Pflegebedürftigkeit hat, sollte man derartige Klauseln vor Versicherungsabschluss genau abklären und sich beraten lassen. Ebenso sollte man prüfen, welche Pflegezusatzversicherungen staatlich gefördert werden und ob eine derartige Förderung einem persönlich Vorteile bringt oder nicht. Im Internet finden sich kostenlose Versicherungsvergleiche, die einem die Auswahl zwischen den einzelnen Anbietern erleichtern kann.
Weitere Eckpunkte zur Pflegezusatzversicherung finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.pflegezusatzversicherung-tarif.de